Wie bigott kann man sein?
Wir alle haben es durch die Medien hautnah mitbekommen: Die Wahl der Richter*innen für das Bundesverfassungsgericht ist hauptsächlich am erbitterten Widerstand aus Kreisen der Union gegen die designierte Richterin Brosius-Gersdorf gescheitert.
Dieser Widerstand entzündete sich in erster Linie an (recht akademischen) Überlegungen zum Rechtsstatus des ungeborenen Lebens. Frau Brosius-Gersdorf hatte es gewagt, die Würde des Ungeborenen in Beziehung zu setzen zur Würde der Mutter und deren Rechtsanspruch darauf.
Das Recht des Ungeborenen auf Leben hatte die Richterin dabei niemals infrage gestellt, was die Stimmen aus der Union (und einige Organe der stets uninformierten aber lauten Presse) nicht daran hinderte, eben dies zu behaupten.
Die selbe Union, die kein Problem damit hat Menschen, deren Hautfarbe oder Religion nicht in ihr Menschenbild passen wollen und die dennoch in Deutschland Sicherheit und Schutz vor Verfolgung in ihren Heimatländern suchen, in eben diese abschieben zu wollen. In sichere Inhaftierung, Misshandlung und letztlich wahrscheinliche Tötung.
Und genau da kommt das „C“ in den Namen der Unionsparteien zum Zuge. Menschenleben sind offenbar nur dann wert, geschützt zu werden, wenn es in ein krudes Glaubensbild aus einem offenbar grundfalsch verstandenen Christentum passt.
